Hallo ihr,
ich habe hier einen etwas ungewöhnlichen Antrag auf Kontofreigabe.
Die Schuldnerin, sich der Pfändung wohl bewusst, war bei der Mitarbeiterin ihrer Bank und hat mit ihr zusammen ausgerechnet, wie viel ihres verfügbaren Geldes für feststehende Überweisungen 'draufgeht' und wie viel sie noch zur freien Verfügung hat. Es kam heraus, dass sie noch 200,- € hat. Diese wollte sie dann abheben, der Automat hat aber versehentlich eine viel höhere Summe ausgespuckt (sagen wir mal 1000,- €). Die Schuldnerin meint, alles richtig gemacht zu haben.
Sie hat das Geld, was zuviel war (und für ihre Überweisungen gebraucht wird) sofort zur Mitarbeiterin gebracht und es wurden die 800,- € wieder eingezahlt (keine 10 Minuten später).
Da das Bankprogramm den Vorgang aber als Verfügung wertet, kann sie nun auf den eingezahlten Betrag nicht zugreifen, ihre Überweisungen platzen und es droht, an den Gläubiger ausgezahlt zu werden.
Sie möchte nun, dass der Betrag freigegeben wird, weil sie ja gar nicht wirklich über ihn verfügt hat und ihn zur Bestreitung ihrer Kosten dringend benötigt.
Aus dem Bauch heraus würde ich ihr den sofort geben, aber rein rechtlich tue ich mich schwer. § 850 k VI i.V.m. ...ja, was? 850 f b) ? Scheint mir nicht so wirklich zu passen.
Oder läuft es am Ende auf 765a hinaus?
Was meint ihr?