Veränderung der Personalien - förmliche Anmeldung

  • Mal eure Meinungen - so steht es im Krafka hinsichtlich der Veränderung der Personalien bei der Geschäftsführung/GmbH: "Die bloße spätereVeränderung der Personalien, z. B. Namensänderung oderWohnsitzverlegung, ist dagegen nicht förmlich zur Eintragunganzumelden, jedoch zur Berichtigung dem Registergericht gemäß § 12 Abs. 2 Satz 2 Halbs. 1 HGB mitzuteilen und ggf. nachzuweisen."

    Wie sieht es beim EK oder Verein aus - z.B. Wohnsitzwechsel des Inhabers, Vorstandsmitglieds: Förmliche Anmeldung oder einfaches Hinweisschreiben + Nachweis?
    Danke!

    ...der Kopf ist rund, damit das Denken seine Richtung ändern kann...

  • Uns reicht ein einfaches Hinweisschreiben + Nachweis.

    Ich meine, dass der Krafka früher die Meinung vertrat, die du jetzt zitiert hast und neuerdings auf die Variante von stempel umgeschwenkt ist.
    Ich fand die alte Variante publikumsfreundlicher und auch einfacher zu handhaben und bin daher bei ihr geblieben.

    Nach meinen Erfahrungen gehen die Meinungen der Kollegen hier weit auseinander.

  • Wir halten uns hier auch an den neuen HRP (wie Stempel) und verlangen eine förmliche Anmeldung, schließlich ist der Name der eingetragenen Person schon von besonderer Relevanz.

    Gesegnet seien jene, die nichts zu sagen haben und den Mund halten! (Oscar Wilde)

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