Hallo - ich habe gerade einen kleinen Knoten im Kopf.
Eine Berufsbetreuerin mit dem Aufgabenkreis (u.a.) Vermögenssorge entnimmt ihre Vergütung nach Ablauf des jeweiligen Vergütungsquartals selbstständig dem Konto des Betroffenen. Bevor ein entsprechender Antrag bei dem Betreuungsgericht gestellt und ein Vergütungsbeschluss erlassen wurde.
Ich gehe doch recht in der Annahme, dass das nicht geht? Wie gesagt: Ich habe gerade einen Knoten und so...