weitere Vergütung ausbezahlen?

  • Hallo zusammen,

    in meine Fall ist vor über 1 Jahr ein Teilurteil ergangen - die KGE bleibt dem Schlussurteil vorbehalten

    Verfahren wurde nunmehr seitdem nicht mehr betrieben

    Nun stellt sich hier die Frage, wie mit den bereits bezahlten PKH-Raten zu verfahren ist - kann die weitere Vergütung ausbezahlt werden und werden die zu viel bezahlten PKH-Raten nun zurückerstattet? Die bislang einbezahlten Raten decken die GK, ausbezahlte PKH-Vergütung und die weitere Vergütung und es bleiben dann noch über 2.000€ übrig...

    Leider habe ich weder in den Kommentaren, KostVfg, DB-PKH etwas gefunden...

    Hat jmd. von euch eine Idee?


  • Wie wäre es mit § 120 Abs. 3 Nr. 1 ZPO? Und einer deutlichen Ansage an die zuständige Geschäftsstelle, die die Ratenzahlungen überwacht?! Wie kann denn ein Überschuss von 2.000, EUR entstehen? Wie viele Raten wurden denn da zu viel gezahlt? Die Wahlanwaltsvergütung, sofern sie beantragt und tatsächlich entstanden ist, würde ich auch auszahlen!

  • Warum sollte "das" (also der Eintritt der Fälligkeit) nicht für die WA-Vergütung gelten?

    Sorry...ja klar...vielleicht habe ich mich wegen der PKH und allem anderen was in dieser Akte noch zu retten ist einfach verwirren lassen...

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