Nachlasspfleger 175 € 120 Stunden

  • Na ja, als erstes wird er auf die Unstimmigkeiten hinweisen und Möglichkeit zur Berichtigung geben. Und falls das nicht hilft, wird gekürzt.

  • Die Höchstvergütung, die ein NP bei mir erhielt, waren 160€/h. Kann keine (weitere) Entscheidung dazu liefern, denn es wurde von allen (Verfahrenspfleger, LG-Referent und später Erben) als angemessen angesehen. War ein extrem schwieriger Fall und Stundenzahl war plausibel.

  • Na ja, als erstes wird er auf die Unstimmigkeiten hinweisen und Möglichkeit zur Berichtigung geben. Und falls das nicht hilft, wird gekürzt.

    Ausgangspunkt hier war aber, daß ohne Beanstandung oder Kürzung festgesetzt worden ist.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Im Ausgangsfall wollte der NLP 120 Stunden festgesetzt bekommen.

    Wenn er alleine schon für die Sichtung von Kontoauszügen, Kontoabrechnung, Erstbericht und Nachlassverzeichnis ca. 66 Stunden ansetzen will, frage ich mich schon, was er in den restlichen 54 Stunden gemacht haben will, was den Fall dann als "besonders schwierig" darstellt.

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

    Nachlass-Kanzlei / Büro für gerichtliche Pflegschaften / Nachlasspflegschaften, Nachlassverwaltungen, Testamentsvollstreckungen, Nachlassbetreuungen /
    Nachlasspfleger Thomas Lauk - http://www.thomaslauk.de

  • seit ich als Verfahrenspfleger gelegentlich Einsicht in die Akten des Nachlasspflegers habe, wundert mich eigentlich nichts mehr. Über die einfachsten Sachen scheinen Nachlasspfleger zu brüten, soviel Zeit hätten die nicht in ihrem Anwaltsberuf.

    Das eigentlich ärgerliche ist jedoch, dass Rechtspfleger auch offensichtlichen Be....ss tolerieren und diese Pfleger nach wie vor bestellen.

  • seit ich als Verfahrenspfleger gelegentlich Einsicht in die Akten des Nachlasspflegers habe, wundert mich eigentlich nichts mehr. Über die einfachsten Sachen scheinen Nachlasspfleger zu brüten, soviel Zeit hätten die nicht in ihrem Anwaltsberuf.

    Das eigentlich ärgerliche ist jedoch, dass Rechtspfleger auch offensichtlichen Be....ss tolerieren und diese Pfleger nach wie vor bestellen.

    Ein Kollege hat Dir eine PN geschickt. Für die Übermittlung der Entscheidung des KG wäre ich dankbar.

  • https://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php…-Pflegers/page2


    Ich habe Mal gelesen hier im Forum, dass das NLG nicht zur Kürzung der Stunden befugt ist....:gruebel:


    #33


    Von mir liegt jetzt auch eine Sache beim OLG zur Entscheidung über das eingelegte RM des Nachlasspflegers wegen meiner Kürzung. Ich bin gespannt und lerne gern dazu.
    Ich finde es relativ schwierig das einzuschätzen, was notwendig war/ist und was nicht. Was überzogen ist und was angemessen. Meines Erachtens sind die Übergänge da oft fließend.

    Esra 7, Vers 25
    Du aber, Esra, setze nach der Weisheit deines Gottes, die in deiner Hand ist, Richter und Rechtspfleger ein, die allem Volk jenseits des Euphrat Recht sprechen, nämlich allen, die das Gesetz deines Gottes kennen; und wer es nicht kennt, den sollt ihr es lehren.

  • Du gibst Dir aber m.E. mit dem Link in Bezug auf weitere Posts schon selbst die Antwort. Wenn es auf Zweckmäßigkeitsaspekte ankommt, wirds schwierig dem Nachlasspfleger in seine Amtsführung hineinzufunken und Teile der Vergütung streitig zu machen (Vertrauenstatbestand zwischen Pfleger und Gericht, "Absprache vor Anspruch"). Hier reden wir aber von offensichtlichem Überziehen des Vergütungsanspruchs, der von vornherein so nie entstanden sein kann. Das wäre ja Höchststrafe für ein NachlassG, wenn es an solcher Stelle nicht einschreiten könne.

  • Das war auch meine Ansicht. Ich gehe sehr wohl davon aus, dass man das Recht hat zu kürzen als NLG, wenn man die Ansätze für überzogen hält. Es gibt ja ein Rechtsmittel.

    Esra 7, Vers 25
    Du aber, Esra, setze nach der Weisheit deines Gottes, die in deiner Hand ist, Richter und Rechtspfleger ein, die allem Volk jenseits des Euphrat Recht sprechen, nämlich allen, die das Gesetz deines Gottes kennen; und wer es nicht kennt, den sollt ihr es lehren.

  • Natürlich kann man kürzen, das versteht sich doch von selbst. Problematisch ist allenfalls der Grund für die Kürzung. Im vorliegenden Fall hätte jedoch ohne weiteres gekürzt werden können, und zwar nicht nur der offensichtlich weit überhöhte Nettostundensatz, sondern auch der offensichtlich überhöhte Zeitaufwand.

    Im Hinblick auf die in beiden Fällen an den Tag gelegte Untätigkeit des Nachlassgerichts sind wir daher im Ergebnis bei der vorsätzlichen Festsetzung einer aus mehreren Gründen offensichtlich überhöhten Vergütung.

  • Welchen Stundensatz kann denn ein ehemaliger Rechtspfleger, der jetzt selbständiger Berufsbetreuer und Nachlasspfleger ist, beanspruchen bei werthaltigen Nachlässen?

    Esra 7, Vers 25
    Du aber, Esra, setze nach der Weisheit deines Gottes, die in deiner Hand ist, Richter und Rechtspfleger ein, die allem Volk jenseits des Euphrat Recht sprechen, nämlich allen, die das Gesetz deines Gottes kennen; und wer es nicht kennt, den sollt ihr es lehren.

  • Welchen Stundensatz kann denn ein ehemaliger Rechtspfleger, der jetzt selbständiger Berufsbetreuer und Nachlasspfleger ist, beanspruchen bei werthaltigen Nachlässen?

    M.E. gibt es zwei Ansatzpunkte:

    a) was ist sich der Nachlasspfleger selbst wert und
    b) was billigt ihm sein Gericht zu.

    Bei mir war sich bisher kein Nachlasspfleger mehr als € 130,00 wert und daher konnte ich keinem mehr als € 130,00 zubilligen.

    Es besteht halt die Angst bei den Nachlasspfleger, dass bei einem höheren Stundensatz als € 130,00 das für meinen Bezirk zuständige Obergericht einen Deckel einzieht, der u.U. unter € 130,00 liegen könnte.

  • Ich finde da 130,- € schon sehr hoch gegriffen.
    Mich interessiert jedoch, ob ihr Unterschiede bei Stundensatz machen würdet bei Rechtsanwälten als Nachlasspfleger zu Rechtspflegern als Nachlasspflegern. Und wie sieht es bei völlig berufsfremden Nachlasspflegern aus?
    Zum Beispiel ehemalige Krankenschwester, Berufskraftfahrer, Optikermeister, Kindergärtnerin, Diplom-Ingenieur etc., die das seit vielen, vielen Jahren super abwickeln. Welche Stundensätze würdet ihr da zubilligen?

    Esra 7, Vers 25
    Du aber, Esra, setze nach der Weisheit deines Gottes, die in deiner Hand ist, Richter und Rechtspfleger ein, die allem Volk jenseits des Euphrat Recht sprechen, nämlich allen, die das Gesetz deines Gottes kennen; und wer es nicht kennt, den sollt ihr es lehren.

  • Der Stundensatz richtet sich nach der Schwierigkeit der Pflegschaftsgeschäfte und den für die Führung der Pflegschaft nutzbaren Fachkenntnissen.

    Diese Fachkenntnisse werden bei einem Anwalt immer vorausgesetzt. So ist das halt :)

    Aber auch andere Berufsgruppen können (völlig unabhängig von der Berufsausbildung, Studium etc.) solche "Fachkenntnisse" haben - zum Beispiel durch langjährige Tätigkeit als Nachlasspfleger oder z.B. im Rahmen des Berufsverbandes der Nachlasspfleger (BDN) abgelegter Prüfungen. Insbesondere ein Dipl.-Rechtspfleger, der mit bestandener Prüfung die Eignung dazu hätte als aufsichtsführendes Organ des Nachlassgerichts über Nachlasspfleger zu wachen, hat für die Führung einer Nachlasspflegschaft die höchste Fachkenntnisstufe.

    Ich habe dazu mal was in der BWNotZ zu einer Entscheidung des OLG Stuttgart veröffentlicht:

    1. Der Regelsatz des § 3 I Nr. 2 VBVG ist bei entsprechender Qualifikation des berufsmäßig bestellten Nachlasspflegers (hier Dipl.-Rechtspfleger FH) deutlich zu erhöhen.

    2. Im Hinblick auf die aktuelle Rechtsprechung ist ein durchschnittlicher Netto-Stundensatz von € 100 insoweit –bei üblichem Schwierigkeitsgrad– nicht zu beanstanden.

    OLG Stuttgart, Beschluss vom 10. 01. 2013 - 8 W 13/13
    (BWNotZ 2013, 51)


    http://www.notare-wuerttemberg.de/downloads/bwno…013.pdf#page=21

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    Nachlasspfleger Thomas Lauk - http://www.thomaslauk.de

  • Vielen herzlichen Dank TL. Werde ich mir durchlesen.

    Esra 7, Vers 25
    Du aber, Esra, setze nach der Weisheit deines Gottes, die in deiner Hand ist, Richter und Rechtspfleger ein, die allem Volk jenseits des Euphrat Recht sprechen, nämlich allen, die das Gesetz deines Gottes kennen; und wer es nicht kennt, den sollt ihr es lehren.

  • Die Entscheidung des OLG Stuttgart ist auch in Rpfleger 2013, 396 veröffentlicht.

    In meinen im Rpfleger erscheinenden Erbrechts-Übersichtsaufsätzen werden regelmäßig alle maßgeblichen Vergütungsentscheidungen zitiert und besprochen (zuletzt in Rpfleger 2014, 641, Rpfleger 2016, 694 und Rpfleger 2017, 674).

    Jeder, der (zumindest die gängigen) Fachzeitschriften liest, sollte also insoweit durchaus auf dem Laufenden sein.

  • Der Stundensatz richtet sich nach der Schwierigkeit der Pflegschaftsgeschäfte und den für die Führung der Pflegschaft nutzbaren Fachkenntnissen. Diese Fachkenntnisse werden bei einem Anwalt immer vorausgesetzt. So ist das halt :) Aber auch andere Berufsgruppen können (völlig unabhängig von der Berufsausbildung, Studium etc.) solche "Fachkenntnisse" haben - zum Beispiel durch langjährige Tätigkeit als Nachlasspfleger oder z.B. im Rahmen des Berufsverbandes der Nachlasspfleger (BDN) abgelegter Prüfungen. Insbesondere ein Dipl.-Rechtspfleger, der mit bestandener Prüfung die Eignung dazu hätte als aufsichtsführendes Organ des Nachlassgerichts über Nachlasspfleger zu wachen, hat für die Führung einer Nachlasspflegschaft die höchste Fachkenntnisstufe. Ich habe dazu mal was in der BWNotZ zu einer Entscheidung des OLG Stuttgart veröffentlicht: 1. Der Regelsatz des § 3 I Nr. 2 VBVG ist bei entsprechender Qualifikation des berufsmäßig bestellten Nachlasspflegers (hier Dipl.-Rechtspfleger FH) deutlich zu erhöhen. 2. Im Hinblick auf die aktuelle Rechtsprechung ist ein durchschnittlicher Netto-Stundensatz von € 100 insoweit –bei üblichem Schwierigkeitsgrad– nicht zu beanstanden. OLG Stuttgart, Beschluss vom 10. 01. 2013 - 8 W 13/13 (BWNotZ 2013, 51) http://www.notare-wuerttemberg.de/downloads/bwno…013.pdf#page=21

    Danke TL für den interessanten Artikel. Ich bin gestern Abend endlich dazu gekommen ihn zu lesen. :daumenrau

    Esra 7, Vers 25
    Du aber, Esra, setze nach der Weisheit deines Gottes, die in deiner Hand ist, Richter und Rechtspfleger ein, die allem Volk jenseits des Euphrat Recht sprechen, nämlich allen, die das Gesetz deines Gottes kennen; und wer es nicht kennt, den sollt ihr es lehren.

  • Der Stundensatz richtet sich nach der Schwierigkeit der Pflegschaftsgeschäfte und den für die Führung der Pflegschaft nutzbaren Fachkenntnissen.

    Diese Fachkenntnisse werden bei einem Anwalt immer vorausgesetzt. So ist das halt :)

    mal als Anekdote:

    vor vielen Jahren - zum alten Recht - hat mir das Landgericht attestiert, dass es sich um schwierige Geschäfte gehandelt habe, da ich aber Fachanwalt sei, diese für mich damit nicht schwierig waren.

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