In einem Erbprätendentenstreit wurde auf meinen Antrag ein Nachlasspfleger (Rechtsanwalt) bestellt. Es gibt Geld, ein Hausgrundstück und eine laufende Klage, die von einem anderen Rechtsanwalt geführt wird. Zudem war der Nachlasspfleger in der Wohnung und hat nach Schriftproben gesucht.
Jetzt kam die Abrechnung: 120 Stunden a 175 € netto. Das AG Schöneberg hat einen anderen Rechtsanwalt zum Ergänzungspfleger bestellt. Der hat keine Einwendungen erhoben. Die Vergütung wurde genehmigt. Die Stundenaufstellung ging nicht an die Erbprätendenten.
Ich hätte jetzt gerne eine Einschätzung, ob die Vergütung plausibel sein kann.