Guten Morgen, ich habe hier einen KFA liegen, indem eine sogenannte Verzugspauschale nach § 288 Abs. 5 BGB in Höhe von 40 Euro zur Festsetzung beantragt wird. Nach Recherchen weiß ich jetzt zwar, was das ist, aber ich habe Zweifel, dass so etwas in einem Kostenfestsetzungsverfahren Berücksichtiung finden kann. RVG Kommentar und Beck-Online schweigen dazu. Wer kann mir da helfen ?
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