Bewilligungsbefugnis Löschung EigentümerGS

  • in 3 Grundbüchern wurde 1998 eine Gesamtgrundschuld(Briefrecht) für den Eigentümer E eingetragen. 2000 erfolgte die Nachverpfändung dieser EGS für ein weiteres GB.

    Nunmehr wird die Löschung des Gesamtrechts unter Vorlage einer Löschungsbewilligung von G für alle 4 Grundbücher nebst Abtretungserklärung von 1999 für die GS, damals eingetragen in den 3 Grundbüchern vorgelegt. Natürlich auch der Brief.

    Kann die Löschung aufgrund der Bewilligung von G erfolgen?

  • Das habe ich auch schon gelesen. Nachverpfändung dürfte sich erledigt haben, da das GBA damals von der Abtretung keine Kenntnis hatte und somit ein verdeckte Nachverpfändung vorliegt.
    Abtretung war damals auch i.O., weil das Gesamtrecht ja nur an 3 Grundstücken z.Zt. der Abtretung bestand.

    Also muss jetzt zur Löschung mir noch die Abtretung des 4 GB nachgewiesen werden? Oder da ja im Grundbuch eine EGS eingetragen ist und der Eigentümer der Löschung zugestimmt hat und diese beantragt, liegt die Bewilligung des Buchberechtigten ja vor.

  • Also muss jetzt zur Löschung mir noch die Abtretung des 4 GB nachgewiesen werden?

    Wie schon geschrieben, liegt nur ein Recht vor, über das nur einheitlich verfügt werden kann. Unabhängig davon, an wie vielen Grundstücken es lastet -> Die Abtretung bezieht sich hinsichtlich des vierten Grundstücks auf die auch dort eingetragene Grundschuld.

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