mehrere EA-Beurkundungen Kosten?

  • Hallo in die Runde!

    Wie handhabt ihr es?

    Angenommen es erscheinen gleichzeitig 10 Leute zur Erbausschlagung in der gleichen Nachlasssache, die in unterschiedlichem Verwandschaftsgrad mit dem Erblasser verwandt sind, wieviele Beurkunden macht ihr da?

    Ich mache zähneknirschend eine Beurkundung mit allen Erschienenen (egal wieviele das sind) dann eben über 3 oder mehr Seiten und da schreibe ich alles rein und lese im Anschluss allen Erschienenen meine Beurkundung vollständig vor.

    Nun habe ich heute 2 x gesehen, andere Gerichte machen es anders. Wenn 10 Leute mit unterschiedlichem Verwandschaftsgrad gleichzeitig kommen, wird pro Familie eine Beurkundung gemacht und im Anschreiben an mich erklärt, dass für die 3 vorliegenden Erbausschlagungserklärungen bitte nur eine Gebühr zu erheben ist, da alle Beteiligten gleichzeitig anwesend waren und die einzelnen Beurkundungen nur aus Übersichtlichkeit gefertigt wurden.

    Ich halte das für falsch. Im Hinterkopf habe ich noch: pro Beurkundung = eine Gebühr.

    Wie handhabt ihr das?


    MfG Döner

  • Ich mache das ganz antragsgemäß. Wenn - aus Kostengründen - eine Urkunde gewünscht wird, mache ich auch eine Urkunde. Dauert dann eben. Lege mir die Ausweise dann familienweise auf den Schreibtisch, bzw. habe in meinen Akten ja auch meinen Stammbaum, um den Überblick zu behalten. Für mich gehen 3 kleinere Urkunden nicht schneller als eine lange und für die Erklärenden gilt halt "Zeit oder Geld". Mein bisheriges "Highlight" waren 19 vollj. Erschienene, die für sich und mj. Kinder die Ausschlagung erklärt haben (und zum Glück nicht alle mj. Kinder dabei hatten). Hätte vorher gar nicht gedacht, dass tatsächlich so viele Leute in mein nicht besonders großes Büro passen...

  • ich mache das auch antragsgemäß.

    Sollte aber eine derartige von dir angesprochene Ausschlagung - die auf Grund des Wunsches der Gerichts und nicht der Ausschlagenden so aufgenommen wurde- eingehen würde meine Geschäftsstelle,soweit ich weiß, auch nur einmal Kosten erheben.

    Denn: Bei 10 Menschen - da es auch bei uns geht- ist nur eine Urkunde erforderlich, damit liegt eine unrichtige Sachbehandlung vor, somit keine Kosten zu erheben.(§ 21 GNotKG)

    Kann ja nicht sein, dass die extra zu zehnt kommen wegen der Kosten und dann wegen der vom Gericht gewünschten Beurkundungsweise mehr zahlen.

  • Danke für die Rückmeldungen!

    Mir sind ehrlich gesagt bei 10 Leuten 3 Beurkundungen lieber, als nur Eine. Wenn also keine Bedenken wegen den Kosten bestehen #laut Insulaner dann kann ich das ja zukünftig so machen und vermerken.

    Ich will den Fall mal zuspitzen (weil gerade vorliegend durch Amtshilfe von anderem Gericht)

    Es erscheinen bei Gericht Sohn nebst seiner Ehefrau.

    1. Beurkundung: Sohn schlägt für sich aus und gemeinsam mit seiner Ehefrau für minderjähriges Kind.

    2. Beurkundung im Anschluss an die 1. Beurkundung: Ehefrau des Sohnes schlägt als gerichtlich bestellte Betreuerin für das weitere volljährige Kind des Sohnes aus.

    Beide Beurkundungen werden mir übersandt mit dem Hinweis nur 1x Gebühr zu erheben, da Sohn nebst seiner Ehefrau zeitgleich erschienenen sind.

    Ganz ehrlich: Diese Konstellation passt doch geschmeidig in eine Urkunde.

  • Mir sind ehrlich gesagt bei 10 Leuten 3 Beurkundungen lieber, als nur Eine. Wenn also keine Bedenken wegen den Kosten bestehen #laut Insulaner dann kann ich das ja zukünftig so machen und vermerken.

    Du entlässt dann aber auch erst alle 10 gemeinsam aus der Beurkundung und liest auch alles allen vor, oder? Denn sonst könntest du es keinesfalls als eine Beurkundung bezeichnen; ich fände es auch nicht ok., wenn die Erklärenden den Kostenvorteil der Sammelurkunde und den Zeitvorteil der Einzelurkunde kombinieren könnten (zumal ich durch diese Bearbeitung keinen Zeitvorteil bekomme).

    Von einem benachbarten LG-Bezirk weiß ich übrigens, dass es die Anordnung des LG-Präs. gibt, alle Fälle von Kosten-Nichterhebung wegen unrichtiger Sachbehandlung dem Bezirksrevisor vorzulegen, zur Prüfung von Schadenersatzansprüchen gegen Justizbedienstete. Kann mir in dem Fall zwar keine "Erfolgsaussicht" vorstellen, aber lästig mit Sicherheit...

  • Letztendlich entscheidet doch der Beurkunder, in welcher Form er seine Niederschrift fertigt. Und wenn er der Auffassung ist, es dient der Sache, dann macht er bei 10 Ausschlagungen im Zweifel 10 Urkunden.

    Und dann sagt ihm das GNotKG, was für die Urkunden für Kosten entstehen. Und wenn in den 10 Urkunden eine unrichtige Sachbehandlung vorliegt, dann kosten die 10 Urkunden halt genau soviel wie eine Urkunde.

    Und wo soll da ein Schaden für die Justizkasse entstanden sein. Bei richtiger Sachbehandlung entsteht 1 Gebühr.

    Ich sehe da (auch bei der Justizkasse) keinen Schaden.

  • ich mache das auch antragsgemäß.

    Sollte aber eine derartige von dir angesprochene Ausschlagung - die auf Grund des Wunsches der Gerichts und nicht der Ausschlagenden so aufgenommen wurde- eingehen würde meine Geschäftsstelle,soweit ich weiß, auch nur einmal Kosten erheben.

    Denn: Bei 10 Menschen - da es auch bei uns geht- ist nur eine Urkunde erforderlich, damit liegt eine unrichtige Sachbehandlung vor, somit keine Kosten zu erheben.(§ 21 GNotKG)

    Kann ja nicht sein, dass die extra zu zehnt kommen wegen der Kosten und dann wegen der vom Gericht gewünschten Beurkundungsweise mehr zahlen.

    Bei euch ist der mittlere Dienst für den Kostenansatz in Nachlasssachen zuständig?

    Im Übrigen halte ich es für falsch, grundsätzlich zu sagen, dass immer eine "Sammelbeurkundung" vorgenommen wird, nur weil mehrere Personen in einer Sache eine Willenserklärung beurkunden lassen wollen. Es dürfte - wie so oft - auf die Umstände des Einzelfalls ankommen. Für ebenso falsch halte ich es, wenn gemeint wird,
    dass die Erklärenden darüber entscheiden, wie viele Urkunden aufgenommen werden. Diese Entscheidung liegt beim beurkundenden Gericht; wenn die Notwendigkeit einer Einzelbeurkundung bejaht wird und es zur Einzelbeurkundung kommt, ergibt sich die Kostenfolge aus dem Gesetz. Nur wenn das Gericht gegen eindeutige gesetzliche Normen verstößt oder ein offensichtliches Versehen des Gerichts vorliegt, kommt eine Nichterhebung von Kosten gem. § 21 GNotKG in Betracht.

  • ...wenn die Notwendigkeit einer Einzelbeurkundung bejaht wird ...

    Ist natürlich immer eine Einzelfallentscheidung, aber gibt es dafür objektive Kriterien? Wo könnte ich dazu etwas finden? Aus meinen Fällen in der Vergangenheit fällt mir keine zwingende Notwendigkeit für eine Einzelbeurkundung ein. Und die Unangemessenheit der Kosten verglichen zum Aufwand kann man ja wohl kaum heranziehen.

    Apropos Kosten: In meinem Bundesland wurden (vor 2 Jahren?) alle Nachlasskosten auf den mittleren Dienst übertragen.

  • Wenn mehrere Leute gleichzeitig zur Ausschlagung erscheinen, dann immer nur eine Urkunde.
    Egal wieviel, egal was. Mir würde auch keine zwingende Notwendigkeit für Einzelbeurkundung einfallen.

    In der Praxis habe ich jedoch bei vielen Nachlassgerichten, aber auch häufig bei Notaren schon anderes gesehen. Habe von einem Notar mal 8 Urkunden von 8 Personen bekommen und natürlich schön für jede Kosten erhoben.
    Es geht ja nicht nur um die Kosten. Wenn ich 10 Urkunden mache, bekomme ich auch 10 UR´s. Statistisch sicher auch lukrativ, aber in der Sache falsch.

  • Wenn 10 Leute hier ohne Termin aufschlagen dann einzeln. und zwar alle. Mit der notwendige Kostenfolge.

    Ansonsten ist bei 10 Leuten ja schon auch ein bischen Orga im Hintergrund, dann gebe ich dem Rädelsführer schon gerne auf mir Namen und Daten einschl. Verwandtschaftsverhältnis zueinander vorab per mail zu schicken. Dann kann ich es gemütlich vorbereiten und alles ist gut. Also auch bei 10 oder mehr Leuten ist es durchaus machbar.


  • Ansonsten ist bei 10 Leuten ja schon auch ein bischen Orga im Hintergrund, dann gebe ich dem Rädelsführer schon gerne auf mir Namen und Daten einschl. Verwandtschaftsverhältnis zueinander vorab per mail zu schicken. Dann kann ich es gemütlich vorbereiten und alles ist gut. Also auch bei 10 oder mehr Leuten ist es durchaus machbar.


    Eben !
    Hier wird ab Januar 2018 auch ein Datenblatt zur Erbausschlagung vorher versandt ( z.B. Fax, E-Mail ) .


  • Ansonsten ist bei 10 Leuten ja schon auch ein bischen Orga im Hintergrund, dann gebe ich dem Rädelsführer schon gerne auf mir Namen und Daten einschl. Verwandtschaftsverhältnis zueinander vorab per mail zu schicken. Dann kann ich es gemütlich vorbereiten und alles ist gut. Also auch bei 10 oder mehr Leuten ist es durchaus machbar.


    Eben !
    Hier wird ab Januar 2018 auch ein Datenblatt zur Erbausschlagung vorher versandt ( z.B. Fax, E-Mail ) .

    Datenblatt??? Was für ein Datenblatt? ---> Erzähl mehr darüber :cup:
    (und stell den Inhalt bitte ein ;))

    Danke!
    Döner


  • Datenblatt??? Was für ein Datenblatt? ---> Erzähl mehr darüber :cup:
    (und stell den Inhalt bitte ein ;))
    Döner


    Praktische Erfahrungen sammle ich ( wegen Notariatsreform ) erst ab Januar.
    Sehe mich daher noch nicht in der Lage , dieses Datenblatt öffentlich zu machen , wenn die Gefahr besteht, dass dieses fachlich zerissen wird.;)
    Wer per PN Kontakt mit Mailadresse aufnehmen möchte , kann dies gerne tun.
    Als Gegenleistung erwarte ich dann aber ein fachliches Feedback.:)

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