Der Nachlass reicht nicht für die Auslagen und die komplette Vergütung des Nachlasspflegers aus.
Dieser beantragt:
a) Stundenvergütung a Euro 100,00 zuzüglich UST bis zur Höhe des Aktivnachlasses;
b) (Rest-) Stundenvergütung a Euro 33,50 zuzüglich UST gegen die Staatskasse und
c) Auslagen zuzüglich UST gegen die Staatskasse.
Gibt es eine Regel, wie die Vergütung und die Auslagen im Verhältnis Nachlass und Staatskasse zu verteilen sind?
Hat der Nachlasspfleger ein Wahlrecht?
- Auslagen zuzüglich UST aus dem Nachlass;
- Stundenvergütung a Euro 100,00 zuzüglich UST bis zur Höhe des Aktivnachlasses und
- (Rest-) Stundenvergütung a Euro 33,50 zuzüglich UST gegen die Staatskasse
wäre eigentlich für die Staatskasse günstiger, zumal die Auslagen zuzüglich UST m.E. ohne Festsetzung aus dem Nachlass entnommen werden können.