Gerichtskostennachforderung

  • Guten Morgen,

    ich musste bisher noch nie Gerichtskosten nachfordern aber jetzt habe ich folgenden Fall:

    KV vom 17.08 über ein Teileigentum von A an Firma B, als Kaufpreis angegeben 58.500 €.
    Der Kaufpreis wurde wie üblich als Verkehrswert gewertet und danach wurden die Kostenrechnungen für die AV und dann die Eigentumsumschreibung (gestern eingetragen..) berechnet.

    Heute bekomme ich einen KV vom 08.09 über das Teileigentum in dem Firma B an C und D zu je 1/2 veräußert, als Kaufpreis angegeben sind 98.000 €. Auch hier keine weiteren Angaben, im KV wurde gesagt Firma B ist noch nicht Eigentümer. Investitionen oder Ähnliches, die eine Wertsteigerung begründen würden sind weder genannt noch wahrscheinlich.
    Soll bzw habe jetzt darauf eine AV eingetragen und den KP als Geschäftswert genommen.

    Nun müsste ich nach § 20 GNotKG von Amts wegen von Firma B sowohl für die AV als auch für die Eigentumsumschreibung Kosten nachfordern. Technisch weiß ich wie das geht. Aber macht ihr ein Schreiben vorab und hört den Kostenschuldner an? Soll ich den Notar des ersten Kaufvertrages (sind unterschiedliche) informieren? Oder mache ich einfach die neue Kostenrechnung und schreibe einen Hinweis darauf?

    Über den Ablauf habe ich leider nichts finden können.
    Vielen Dank im Voraus.

  • Ich würde den Notar des 2. Kaufvertrages fragen, was er als Geschäftswert angesetzt hat und ihm mitteilen, dass der mit B sprechen soll, wie die Wertsteigerung zustande gekommen ist oder du wendest dich direkt an B.
    Sollte der 2. Kaufpreis auch schon beim ersten Verkauf maßgeblich sein, erhebe ich die Kosten und schreibe in die Kostenrechnung etwas dazu. Dem ersten Notar musst du den geänderten Wert nach § 39 II S. 1 GNotKG mitteilen.

    :cup: Man sollte - wenigstens versuchen - stets bemüht zu sein. :schreiben

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