Anleitung für das ZTR

  • Im ZTR unter der Hauptmenüpunkt „Hilfe > Informationen“ befinden sich die Bedienungsanleitung und das ZTR-Skript im PDF Format zum Herunterladen. Es wird regelmäßig für jede größere Version aktualisiert.

    Ansonsten: https://notk-bs.de/downloads/Haeu…ntsregister.pdf

    Wieso kann ich nicht verstehen, dass eines der reichsten Bundesländer nicht in der Lage ist, diese Informationen seinen Beamten selbst mitzuteilen?

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

  • Im ZTR unter der Hauptmenüpunkt „Hilfe > Informationen“ befinden sich die Bedienungsanleitung und das ZTR-Skript im PDF Format zum Herunterladen. Es wird regelmäßig für jede größere Version aktualisiert.

    Ansonsten: https://notk-bs.de/downloads/Haeu…ntsregister.pdf

    Wieso kann ich nicht verstehen, dass eines der reichsten Bundesländer nicht in der Lage ist, diese Informationen seinen Beamten selbst mitzuteilen?


    Ich stehe der Reform kritisch gegenüber, aber manches wird leider aufgebauscht.

    In BW gab es vor Einführung des ZTR 2012 Schulungen und das war mehr, als andere Bundesländer taten. In jedem Notariat sind daher Mitarbeiter/innen, die sich im ZTR auskennen. ollik könnte ganz leicht in seinem Notariat fragen, falls er tatsächlich künftig ZTR bearbeiten sollte. Es gibt wirklich ernstere Probleme anlässlich der Reform, als das was ollik angesprochen hat.

  • Liegt vielleicht auch an der Mentalitätsumstellung, die da gefragt ist. Dinge wie die Einführung des ZTR wurden den (freien) Notaren mehr oder weniger nur mitgeteilt, und dann konnte man sich selbst darum kümmern, wie man sich schulen läßt, wo die EDV-Infrastruktur herkommt etx.

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

  • Liegt vielleicht auch an der Mentalitätsumstellung, die da gefragt ist. Dinge wie die Einführung des ZTR wurden den (freien) Notaren mehr oder weniger nur mitgeteilt, und dann konnte man sich selbst darum kümmern, wie man sich schulen läßt, wo die EDV-Infrastruktur herkommt etx.

    Lieber tom, zwischen ZTR Anwender als Notar und als Nachlass-(Verwahr-)gericht liegen Welten. Manche Dinge schafft das ZTR auch heute im gerichtlichen Bereich noch nicht (z.B. wie in Fällen vorzugehen ist, wenn eröffnet wird, weil man nicht feststellen kann, ob der Testierer noch lebt). Aber alles kann man lernen und vor allem zuerst die vor Ort fragen, die sich auskennen. Es ist kein Problem der Reform sondern des Fragestellers.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!