Nachweis der Abstammung

  • Ich habe einen Erblasser, nicht verheiratet und keine Kinder, dafür aber Geschwister.

    Problem, es gibt keine Geburtsurkunde des Erblassers.

    Der Erblasser ist in Pommern heute Polen geboren, die Familie ist seinerzeit nach Deutschland geflüchtet, es gibt keine Personalpapiere.
    Berlin hat mitgeteilt, dass dort eine Ausstellung der Geburtsurkunde nicht möglich ist.
    Es gibt einen Wehrpass in dem Angaben zum Vater eingetragen sind und es gibt eine Heiratsurkunde der Eltern des Erblassers.

    Wie kann die Verwandtschaft zwischen dem Erblasser und seinen Geschwistern nachgewiesen werden?

    Von zwei Geschwistern habe ich Geburtsurkunden bzw. einen Auszug aus dem Familienbuch in dem die Eltern angegeben sind, von einer weiteren Schwester kann auch keine Geburtsurkunde beschafft werden.

    Was können die Geschwister noch machen um ihr Verwandtschaftsverhältnis nachzuweisen?

  • Als letztes Beweismittel bleibt immer die eidesstattliche Versicherung, als anderes Beweismittel nach §352 III S.2 FamFG übrig.
    Es liegt dann in deinem Ermessen, ob dir das ausreicht.

    Sofern die Glaubhaftmachung, dass die Urkunden nicht zu beschaffen sind ausreichend plausibel erscheint und keine größeren Zweifel an der Richtigkeit der Aussagen der Geschwister vorhanden sind, würde mir die eV ausreichen.

  • Die vorliegenden Unterlagen können (z.B. zusammen mit der Negativbestätigung des StA I und der EV der Miterben) als Hilfsnachweis gewürdigt und anerkannt werden.

    Ich sehe in dem genannten Sachverhalt keinerlei Probleme, dies auch entsprechend zu tun.

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

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  • Berlin hat mitgeteilt, dass dort eine Ausstellung der Geburtsurkunde nicht möglich ist.

    Wurde denn geprüft, ob die Geburtsregister in Polen tatsächlich vernichtet sind? Gibt bei den Standesämtern Listen, welche Jahrgänge für welche Standesämter noch erhalten sind und ggf. einen zweisprachigen Vordruck, mit dem die entsprechende Urkunde in Polen angefordert werden kann.
    Hatte gerade vor kurzem so einen Fall, in dem die Beteiligten auch keine Geburtsurkunden hatten. Unser hiesiges Standesamt hatte bei tel. Nachfrage netterweise in die Liste geguckt, das Vorhandensein der entsprechenden Geburtsregisterjahrgänge bestätigt und den Vordruck zusammen mit der polnischen Anschrift des jetzt zuständigen Standesamt übermittelt. Hatte ich der Erbin übersandt und 4 Wochen später die Urkunden aus Polen auf dem Tisch.
    Ansonsten geht es ja nur über e.V. oder Zeugen - was durch Zeitablauf wohl immer schwieriger sein dürfte.

  • Ich würde erstmal gucken, ob es Nachlassvorgänge nach den Eltern des Erblassers gibt und welche Urkunden sich ggf. darin befinden. Auf welcher Grundlage erfolgten denn die Eintragungen der Eltern in den Familienbüchern der beiden Geschwister?

    Ansonsten würde ich prüfen, ob

    1. die Geburtsurkunden bei dem polnischen Standesamt besorgt werden können,

    2. ob es entsprechende Taufbescheinigungen gibt,

    3. ob es entsprechende eidesstattliche Versicherungen dritter Personen gibt bzw. diese beschafft werden können.

  • Was ich mich in solchen Fällen immer frage, wie sind solche Personen in Deutschland zu einem Personalausweis gekommen und was musste in Deutschland vorgelegt werden für eine Eheschließung, wenn es doch angeblich keinerlei Papiere gibt? :gruebel:

  • ... was musste in Deutschland vorgelegt werden für eine Eheschließung, wenn es doch angeblich keinerlei Papiere gibt? :gruebel:

    Ein Vertriebener, der im Westen heiraten wollte, hat eine eidesstattliche Versicherung abgegeben, des Inhalts: "Ich bin Vertriebener, eine Geburtsurkunde kann ich nicht beibringen, meines Wissens bin ich geboren am ... in ... Meine Eltern sind ... und ... Ich bin ledig/geschieden/verwitwet"

    Der Fall war so häufig (20 % der Bevölkerung waren Vertriebene!), dass es für diese eidesstattliche Versicherung bei den Standesämtern vorgedruckte Formulare gab.

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