Abtretung bpD Tankstellenrecht

  • Hallöchen,
    ich habe eine Frage als Nicht-Grundbuchler :oops:

    Im Grundbuch ist eine bpD zugunsten einer Mineralölgesellschaft eingetragen.

    Inhalt d. Bewilligung:
    "Die xy-Gesellschaft ist berechtigt, auf dem belasteten Grundstück eine Großtankstelle nebst Wagenpflegedienst in der für die xy Gesellschaft kennzeichnenden Form einzurichten und zu betreiben.
    Im Übrigen dürfen auf dem belasteten Grundstück Mineralölprodukte irgendwelcher Art nicht angeboten, gelagert und oder vertrieben werden.
    Die Dienstbarkeit wird auf unbestimmte Zeit bestellt. Sie kann mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten erstmals zum 31.12.2005, danach jeweils zum Ablauf weiterer 5 Jahre gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform.
    Die Ausübung der Dienstbarkeit kann Dritten überlassen werden. "

    Nun meine Frage:
    Kann die bpD abgetreten werden an eine andere Mineralölgesellschaft.

    Hintergrund ist einfach, dass jetzt ein enormer Zeitdruck besteht (Stichtag 31.12.) und sich hinsichtlich einem Grundstückseigentümer unfallbedingt Probleme ergeben haben, die eine Löschung und Neubewilligung einer bpD zeitnah schier unmöglich machen... zumindest nicht mit Betreuungsverfahren nebst betreuungsgerichtlicher Genehmigung.

  • § 1092 BGB dürfte das Problem abschließend behandeln, auch ohne Kommentar.

    Nein das geht natürlich nicht.
    Die Gesellschaften können ja einstweilen eine interne Drittausübungsgestattung und Unterdrittausübungsgestattung vereinbaren.

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