Ich habe einen Pfändungsbeschluss über Geschäftsanteil einer GmbH erwirkt. Dieser soll nun verwertet werden. Eine anderweitige Verwertung kommt nicht in Betracht, weil die Kündigung im Gesellschaftsvertrag vorgesehen ist. Das REcht auf Kündigung habe ich im Beschluss nicht mitgepfändet.
Kann ich jetzt einen Überweisungsbeschluss zur Einziehung beantragen und das Recht auf Kündigung und Auseinandersetzung mitpfänden?
Es konnte mir leider kein Rechtspfleger von zwei großen Vollstreckungsgerichten weiterhelfen.
Das Brisante an der Angelegenheit ist, dass ein weiterer Gläubiger die Geschäftsanteile ebenfalls gepfändet hat, unser Beschluss aber vorher zugestellt wurde. Wenn dieser nun ebenfalls verwerten will, hilft ihm das doch nichts, oder?
Für schnelle Antwort wäre ich sehr dankbar.