Mich beschäftigt zurzeit folgender Fall:
Zu Gunsten der Firma XY GmbH ist in Abt. II eine (uralte) beschränkte persönliche Dienstbarkeit (Besetzungsrecht) eingetragen.
Die Firma XY GmbH ist wegen Vermögenslosigkeit gem. § 2 des Löschungsgesetzes von Amts wegen gelöscht worden (im Jahre 1990).
Wie kriegen wir jetzt die bpD gelöscht? Muss eine Nachtragsliquidation erfolgen?
Wenn ja: Wer zahlt die Kosten derselben?
Oder gibt es ganz andere - hoffentlich deutlich einfachere - Möglichkeiten?