https://anwaltverein.de/de/newsroom/sn…nachlassgericht
Der DAV fordert die Einführung eines "Großen Nachlassgerichts" am Landgericht zur Behebung von folgenden Problemen:
- (systembedingt) mangelnde Spezialisierung der Richter,
- fehlende Spezialspruchkörper auf Amts-, Landes- und Oberlandesgerichtsebene,
- drei unterschiedliche Ausgangsinstanzen,
- unterschiedliche Instanzenzüge (mit einer streitigen Erbrechtsfrage können sechs Instanzen und mehr befasst werden; dies verschlingt ohne Not Zeit und Geld),
- Gefahr widersprüchlicher Entscheidungen,
- unterschiedliche Zulassungsvoraussetzungen für die letzte Instanz (Stichwort: keine Nichtzulassungsbeschwerde im FamFG-Verfahren) und damit
- fehlende Einheitlichkeit der Rechtsprechung, fehlende Rechtsfortbildung durch den BGH sowie
- ein Nebeneinander von FG- und streitigem Verfahren mit unklarem Verhältnis zueinander und gegenüber dem Verfahren zur Erteilung eines Europäischen Nachlasszeugnisses.
Liest sich interessant, löst evtl auch Probleme, schafft aber auch wieder Neue. Beispielhaft die Aufnahme von Anträgen an Amtsgerichten zur Weiterleitung an das LG. Dort wird die (vorhandene) Spezialisierung die vom LG gefordert wird dann für die Antragsaufnahme verloren gehen.