Vollzug Antrag trotz Vorantrag

  • Am 01.10.2017 wurde die Löschung einer Grundschuld bewilligt und beantragt. Dieser Antrag ist aus verschiedenen Gründen nicht vollziehbar. Eine Zwischenverfügung ist am 20.11.2017 ergangen. Aufgrund der Sachlage (evtl. Nachtragsliquidation erforderlich) ist zu vermuten, dass die Erledigung der Zwischenverfügung noch einige Zeit beanspruchen wird.

    Am 24.11.2017 ist ein vollzugsfähiger Antrag auf Grundbuchberichtigung aufgrund Erbfolge eingegangen. Durch die Erledigung dieses Antrags wäre ein Beanstandungspunkt aus der Zwischenverfügung hinfällig.

    M.E. kann der Antrag auf Grundbuchberichtigung ohne weiteres vollzogen werden, da hier das Eigentum und beim ersten Antrag eine Grundschuld -also verschiedene Rechte- betroffen sind.

    Was meint Ihr?

  • § 17 GBO regelt ja nur die Bearbeitungsreihenfolge wenn das gleiche Recht betroffen ist (nicht gleiche Grundbuchblatt). Wie du oben schon erwähnt hast, sind unterschiedliche Rechte betroffen und ich würde den 2. Antrag vollziehen. Die Grundbuchberichtigung (Erbfolge) an sich würde wohl keine Konkurrenz auslösen. (BeckOK GBO/Zeiser GBO § 17 Rn. 4)

  • § 17 GBO regelt ja nur die Bearbeitungsreihenfolge wenn das gleiche Recht betroffen ist (nicht gleiche Grundbuchblatt). Wie du oben schon erwähnt hast, sind unterschiedliche Rechte betroffen und ich würde den 2. Antrag vollziehen. Die Grundbuchberichtigung (Erbfolge) an sich würde wohl keine Konkurrenz auslösen. (BeckOK GBO/Zeiser GBO § 17 Rn. 4)

    Zugestimmt, beide Anträge betreffen nicht dasselbe Recht also kein Problem.

    :cup: Man sollte - wenigstens versuchen - stets bemüht zu sein. :schreiben

  • Läßt sich so nicht sagen. Wegen der zur Aufhebung erforderlichen Zustimmung ist zumindest mittelbar dasselbe Recht betroffen. Wäre es nicht nur eine Berichtigung, würde sonst die Zustimmung des Erwerbers erforderlich sein.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!