Am 01.10.2017 wurde die Löschung einer Grundschuld bewilligt und beantragt. Dieser Antrag ist aus verschiedenen Gründen nicht vollziehbar. Eine Zwischenverfügung ist am 20.11.2017 ergangen. Aufgrund der Sachlage (evtl. Nachtragsliquidation erforderlich) ist zu vermuten, dass die Erledigung der Zwischenverfügung noch einige Zeit beanspruchen wird.
Am 24.11.2017 ist ein vollzugsfähiger Antrag auf Grundbuchberichtigung aufgrund Erbfolge eingegangen. Durch die Erledigung dieses Antrags wäre ein Beanstandungspunkt aus der Zwischenverfügung hinfällig.
M.E. kann der Antrag auf Grundbuchberichtigung ohne weiteres vollzogen werden, da hier das Eigentum und beim ersten Antrag eine Grundschuld -also verschiedene Rechte- betroffen sind.
Was meint Ihr?