Rangänderung und Doppelausgebot

  • Hallo,

    folgendes Problem:

    Eine Bank hat die Rechte Abt. III Nr. 1-7 und betreibt aus Abt. III Nr. 7.
    Damit das geringste Gebot nicht zu hoch wird, plant die Bank einen Antrag nach § 59 ZVG dahingehend, dass das Recht Abt. III Nr. 3 hinter alle anderen Rechte des Grundbuchs zurücktritt.
    Sehe ich das richtig, dass auch der Schuldner zustimmen muss? Wenn nicht, ist ein Doppelausgebot erforderlich.

    Schöne Grüße


    Europa

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