Ich habe zwei Löschungsantrage vorliegen betreffend alter Rechte in Abt. II (betrifft BW):
1. "Herr XXX hat über den angrenzenden Hofraum am Garten entlang die freie Aus- und Einfahrt zu seinem Gebäude." Güterbuch...
Ein Geburtsdatum ist weder aus den Grundakten noch aus dem Güterbuch ersichtlich. Kann ich hier gemäß § 5 GBBerG löschen?
2. Im selben Antrag wird die Löschung eines weiteren Rechts nur an einer veräußerten Teilfläche (Gehwegfläche 5 m² - Wert ca. 50 Euro) beantragt:
"Die Wand zwischen den Hausteilen ist von den Hausbesitzern gemeinsam zu unterhalten." Muss ich hier den Antragsteller auf ein Unschädlichkeitszeugnis verweisen (hierfür wäre wohl auch ich zuständig) oder gibt es eine andere Alternative?