RKV bei mehreren Urteilen

  • Hallo zusammen,

    ich habe ein VU, welches vorläufig vollstreckbar ist.

    Mit einem weiteren Urteil wird das VU aufrecht erhalten. Das Urteil ist gegen SL in Höhe von X,Y vorläufig vollstreckbar. Die Vollstreckung aus dem VU darf nur gegen Leistung dieser Sicherheit erfolgen.
    Auf dem weiteren Urteil ist ein RKV angebracht.

    Ich bin etwas zweifelnd, ob das wirklich ausreicht oder für das VU auch einen RKV benötigt wird?

    § 704 ZPO, RN 1, 30. Aufl. Zöller ?

  • M. E. nicht, weil Grundlage der ZV (ZV-Titel) weiterhin das (ohne SL) vorl. vollstr. VU ist. Soweit durch das (weitere) Endurteil eine SL für die ZV aus dem VU angeordnet wurde, ist der Wegfall dieser Beschränkung durch den RKV (Beweiskraft nach § 418 I, II ZPO) erbracht. Formell rechtskräftige Urteile sind grds. endgültig vollstreckbar (MK-ZPO/Götz, 4. Aufl., § 704 Rn. 14).

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