Hallo zusammen,
ich habe ein VU, welches vorläufig vollstreckbar ist.
Mit einem weiteren Urteil wird das VU aufrecht erhalten. Das Urteil ist gegen SL in Höhe von X,Y vorläufig vollstreckbar. Die Vollstreckung aus dem VU darf nur gegen Leistung dieser Sicherheit erfolgen.
Auf dem weiteren Urteil ist ein RKV angebracht.
Ich bin etwas zweifelnd, ob das wirklich ausreicht oder für das VU auch einen RKV benötigt wird?
§ 704 ZPO, RN 1, 30. Aufl. Zöller ?