• Hier wird in einem WE ein Miteigentumsanteil aus einer Einheit abgespalten und (nur) mit bisherigem Gemeinschaftseigentum (nun Sondereigentum) verbunden. Ein Fall von Schöner/Stöber Rn. 2967a, soviel ist klar. Nur: Wie lautet der Erwerbsgrund in Abt. I? "Weitere Teilung nach § 8 WEG" (ohne Aufteilung des bisherigen Sondereigentums)?" Einfach "Im Eigentum übertragen"?

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

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