Löschung des TV-Vermerks aufrgund Beschluss des Nachlassgerichts?

  • Hallo,

    ich habe einen Antrag auf Löschung des im Grundbuch eingetragenen Testamentsvollstreckervermerks vorliegen. Der Notar legt dazu einen Beschluss des Nachlassgerichts vor: " Von der Bestellung eines Testamentsvollstreckers wird abgesehen. Dadurch ist die Testamentsvollstreckung erloschen." in der Begründung führt er aus: "Da sich die Erben einig sind (....) wodurch sich überschaubare Rechtsbeziehungen (...) ergeben, hat deren Anordnung infolge Veränderungen ihren Sinn verloren.

    Ist dieser Beschluss ausreichend um den TV-Vermerk im Grundbuch zu löschen oder kann ich auf einen Erbschein -ohne TV bestehen?
    Darf bzw. muss ich die Entscheidung bzw. Begründung des Nachlassgerichts inhaltlich würdigen?

    Vielen Dank für eure Hilfe.:)

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