Hallo,
ich habe einen Antrag auf Löschung des im Grundbuch eingetragenen Testamentsvollstreckervermerks vorliegen. Der Notar legt dazu einen Beschluss des Nachlassgerichts vor: " Von der Bestellung eines Testamentsvollstreckers wird abgesehen. Dadurch ist die Testamentsvollstreckung erloschen." in der Begründung führt er aus: "Da sich die Erben einig sind (....) wodurch sich überschaubare Rechtsbeziehungen (...) ergeben, hat deren Anordnung infolge Veränderungen ihren Sinn verloren.
Ist dieser Beschluss ausreichend um den TV-Vermerk im Grundbuch zu löschen oder kann ich auf einen Erbschein -ohne TV bestehen?
Darf bzw. muss ich die Entscheidung bzw. Begründung des Nachlassgerichts inhaltlich würdigen?
Vielen Dank für eure Hilfe.:)