Hallo zusammen,
bei mir pfänden gleichzeitig 2 Kinder gegen denselben Vater. In der Regel setze ich doch den pfandfreien Betrag zusätzlich für eine gleichstehende bzw. bevorrechtigte UH-Berechtigte Person nur mit fest, wenn tatsächlich Unterhalt gewährt wird oder?
Nun wird durch die Pfändung ja fiktiv Unterhalt gewährt. Muss ich daher bei beiden der Beschlüsse den Mehrbetrag von 1/2 belassen? Meiner Auffassung nach finde ich das ungerecht, weil doch der Unterhalt vollstreckt wird. Wenn ich den MB freigebe steht dieser ja dann dem Schuldner zu, obwohl dieser kein UH leistet oder sehe ich das falsch?