Hallo liebe Forenteilnehmer,
der Gläubiger eines Briefrechts wird zur Abgabe der Löschungsbewilligung der im Grundbuch eingetragenen Briefgrundschuld im Jahr 2013 rechtskräftig verurteilt. Antrag auf Löschung wurde durch den Eigentümer gestellt, der Brief wurde aber nicht vorgelegt. Nach mehrmaligen Fristverlängerungen habe ich den Antrag auf Löschung des Rechts mangels Briefvorlage zurückgewiesen. Jetzt wird vom immer noch eingetragenen Gläubiger eine Abtretungserklärung nebst Bewilligung aus dem Jahr 2017 in öffentlich beglaubigter Form und der Grundschuldbrief vorgelegt. Der Gläubiger behauptet, dass die Grundschuld schon vor mehreren Jahren an den Zessionar abgetreten wurde und der Brief bereits an den neuen Gläubiger übergeben wurde. Ich denke ich muss die Abtretung eintragen oder?
Schon mal herzlichen Dank für alles was kommt