PfÜB - Pfändung von Schadenersatzanspr. d. Betreuten gg. seinen Betreuer

  • Guten Morgen Gemeinde,

    so eine Konstellation hatte ich nie!!!

    Der RA der Gläubigerin (hier eine Klinik) will Schadenersatzansprüche des Schuldners, welcher unter Betreuung steht, gegen seinen Betreuer pfänden.
    Diese Ansprüche werden in einer Anlage auf zwei Seiten begründet.
    Im Wesentlichen trägt er vor, dass Sorgfaltspflichten verletzt wurden (u.a. Betreute konnte trotz Einwilligungsvorbehalt Kontoverfügungen vornehmen, die allerdings nicht an die Gläubigerseite abgeführt wurden). Zudem hätte der Betreuer die dem Titel zugrunde liegende Forderung (Heimunterbringungskosten, Behandlungskosten usw.) bei etwaige ersatzpflichtigen Personen (Verwandte, Ehegatten usw.) geltend machen müssen. Auch hätte der Betreuer es nicht auf einen Rechtsstreit ankommen lassen dürfen, sondern die unstreitigen Forderung anerkennen müssen.

    Naja, Schadensersatzansprüche sind ja pfändbar. Den materiellen Gehalt der ausführlichen Begründung hat m.E. das Vollstreckungsgericht nicht zu prüfen. Ich kann mir hier gut vorstellen, dass der Gläubiger letztendlich eine Drittschuldnerklage anstrebt.

    Erlassen?
    Was meint ihr?

    Grüßle aus dem Süden!

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