Befreiter Betreuer neben nicht befreitem Betreuer

  • Hier bei uns kommt es häufig vor, dass bei der Betreuung der pflegebedürftigen Mutter der entsprechende Ehegatte gleich mit ins Boot geholt wird. Sprich: Wir haben hier ein Kind des Betroffenen, der ja befreiter Betreuer ist und daneben dann den Ehegatten des befreiten Betreuers, der ja in keinem direkten (für die Betreuung relevanten) Verwandtschaftsverhältnis steht. Beide sind dann jeweils einzelvertretungsberechtigt.

    Ich bin bis jetzt immer ganz entspannt davon ausgegangen, da es sich hier ja auch um ehrenamtliche Betreuer handelt, dass einfach nur der/die befreite Betreuer/in einen Bericht ohne Rechnungslegung einreicht und gut ist.
    Aber streng genommen müsste ich doch von dem Ehegatten dann eine Rechnungslegung fordern oder? Zumindest doch, falls er tätig geworden ist (entsprechend schwierig nachzuweisen). Wie handhabt ihr das?

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