Guten Morgen,
bei folgendem Problem brauche ich Eure Unterstützung.
Die Betreuerin trägt mir einen Sachverhalt vor und bittet vorab um Einschätzung.
Die Betreute ist Miterbin im Wege der gesetzlichen Erbfolge geworden. Ein Erbschein ist noch nicht beantragt. Vorgetragen wird, dass der Erbanteil 1/32 beträgt. Der Erbanteil soll an die Ehefrau des Verstorbenen verkauft werden.
Den größten Teil des Nachlasses macht ein Einfamilienhaus (Erbbaugrundstück) aus. Sofern alle Angaben stimmen, ist die Ehefrau des Verstorbenen zu 3/4 Erbin geworden und bewohnt das Haus.
Die Miterben sollen ausgezahlt werden.
Zur Berechnung des Hauswertes wird ein Beleihungsgutachten der Bank aus dem Jahr 2003 vorgelegt. Dieses hat als Sachverständiger ein Architekt erstellt.
Das Haus sollte damals renoviert werden. Zitat aus dem Gutachten:"Lt. Aufstellung sollen Kosten in Höhe von ca. 41.500 € eingesetzt werden, dies bewirkt eine Wertsteigerung von ca. 30.000 €."
Einen tatsächlichen Wert haben wir also nicht, abgesehen davon, dass seitdem bereits fast 15 Jahre vergangen sind.
Soll / muss / kann die Betreuerin ein neues Gutachten verlangen? Gibt es einen Anspruch, so dass die Kosten vom gesamten Nachlass zu zahlen sind?
Bislang ist noch nicht bekannt, wie die anderen Miterben dies sehen.
Kennt jemand vielleicht eine Entscheidung zu dem Thema?
Vielen Dank!