Habe eine Betreuerin, die aus psychischen Gründen ihre Tätigkeit als Betreuerin eingestellt hat und mittlerweile aus allen Verfahren entlassen wurde. Trotz Zwangsgeldandrohung und Festsetzung kommt keinerlei Reaktion von ihr. Sie macht keine Schlussrechnungen, händigt den neuen Betreuern die Unterlagen nicht aus. Insbesondere schickt sie auch die Bestellungsurkunden nicht zurück. Dass ich ihr keine Entlastung erteilen kann, ist klar, aber kann ich die neuen Betreuer einfach machen lassen bzw. die Akten weglegen, wenn die Betreuung aufgehoben wurde?!? Muss ich als Gericht auf der Herausgabe der BUs bestehen und, wenn ja, wie kann ich das durchsetzen?
Betreuerin schickt nach Entlassung BU nicht zurück
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judi96 -
6. Dezember 2017 um 11:14
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Muss ich als Gericht auf der Herausgabe der BUs bestehen...
Meiner Meinung nach ja.
...wenn ja, wie kann ich das durchsetzen?
mit der Vollstreckung der Zwangsgelder? Nicht mehr an sein Konto zu kommen, ist für viele ein Anreiz, den Hintern hoch zu kriegen...
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Das Zwangsgeld wurde auch schon vollstreckt, Betreuerin hat das Zwangsgeld bezahlt;)leider hat es nicht dazu geführt, dass sie irgendwie anderweitig tätig geworden ist
Was hab ich denn sonst noch für Möglichkeiten sie dazu zu bewegen, wenigstens die BU zurückzuschicken?? -
neues Zwangsgeld mit höherem Betrag androhen und festsetzen.
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Dann kommt eben das zweite höhere Zwangsgeld.
Edith sagt: jfp war schneller...
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Wenn es sich aber als aussichtslos herausstellt, was dann? Verwaltung informieren, Klage auf Herausgabe?? Ich weiß, ich bin penetrant, aber wir sind hier ziemlich verzweifelt, die Betreuerin zeigt sich besonders renitent
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wie lange wollt ihr denn die Zwangsgelder festsetzen? Endlosschleife?
Versuche sie telefonisch zu erreichen, evtl. die Betreuungsstelle mit ins Boot holen, ob die nicht mal vorbei gehen können.
Es sollte eine pragmatische Lösung gefunden werden, zumal wenn die Betreuerin selbst psychisch erkrankt sein sollte. -
wie lange wollt ihr denn die Zwangsgelder festsetzen? Endlosschleife?
Versuche sie telefonisch zu erreichen, evtl. die Betreuungsstelle mit ins Boot holen, ob die nicht mal vorbei gehen können.
Es sollte eine pragmatische Lösung gefunden werden, zumal wenn die Betreuerin selbst psychisch erkrankt sein sollte. -
Ist alles schon passiert, die Betreuerin macht die Tür nicht auf:daumenrun
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wenn die Betreuerin psychisch erkrankt ist, hat sie möglicherweise Angst vor allem, was von außen kommt. Es ist ihr alles zu viel...
Nimm einen Vermerk in die Akte auf, weswegen du in diesem Fall auf die Rücksendung der Bestellungsurkunde verzichtest und lasse diesen in der/ den Akten. Dann sieht jeder, dass du dir Gedanken dazu gemacht hast.
Evtl. schickt die Betreuerin die Bestellungsurkunden auch später zurück, wenn es ihr besser geht.
Kannst auch eine längere Frist notieren (3-4 Monate) und es dann noch mal versuchen. Nur mit weiteren Zwangsgeldern erreichst du das Ziel nicht, die Frau ist krank und die Zwangsgelder bewegt sie nicht zum Handeln.
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so habe ich es mal gemacht und als der Betreuer wieder gesund war, bekam ich alle Bestellungsurkunden und Schlussberichte pp. zugesandt.
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Alternativ lässt sich dann zumindest bzgl. der BU ggf. noch auf §35 IV FamFG i.V.m. §883 ZPO zurückgreifen.
Könnte jedoch überzogen sein, da die BU keinerlei öffentlich Glauben genießt.
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lass die Kirche im Dorf, sie ist psychisch krank. Total überzogen und praxisfern.
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Wenn Sie die Vermögenssorge hatte, würde ich der Bank noch Bescheid geben, dass sie nicht mehr Betreuerin ist. Hab ich auch Mal gemacht, als ich einen Ausweis partout nicht zurück bekam (Zwangsgeld ging ins leere, weil mittellos).
Allerdings war da die Betreuung beendet. Wahrscheinlich wird der neue Betreuer das alles schon geregelt haben. Kann man ja absprechen. -
Wenn es sich aber als aussichtslos herausstellt, was dann? Verwaltung informieren, Klage auf Herausgabe?? Ich weiß, ich bin penetrant, aber wir sind hier ziemlich verzweifelt, die Betreuerin zeigt sich besonders renitent
Ist sie nur renitent, würde ich es bis zum dritten Zwangsgeld treiben, da man danach aufhören darf lt. der mir in Erinnerung gebliebenen Rechtsprechung. Ist sie aber erwiesenermaßen wegen Krankheit nicht in der Lage, hielte ich ein Zwangsgeld sogar für rechtswidrig. Dann ist die Lösung von Mats vorzuziehen; ggf. muß die Sache später auch mit einem entsprechendem Vermerk einfach abgehakt werden.
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Wenn es sich aber als aussichtslos herausstellt, was dann? Verwaltung informieren, Klage auf Herausgabe?? Ich weiß, ich bin penetrant, aber wir sind hier ziemlich verzweifelt, die Betreuerin zeigt sich besonders renitent
Ist sie nur renitent, würde ich es bis zum dritten Zwangsgeld treiben, da man danach aufhören darf lt. der mir in Erinnerung gebliebenen Rechtsprechung. Ist sie aber erwiesenermaßen wegen Krankheit nicht in der Lage, hielte ich ein Zwangsgeld sogar für rechtswidrig. Dann ist die Lösung von Mats vorzuziehen; ggf. muß die Sache später auch mit einem entsprechendem Vermerk einfach abgehakt werden.
Eine Entlastung der Betreuerin durch das Betreuungsgericht geht gar nicht, da gesetzlich nicht vorgesehen.
Entlasten kann nur der Betroffene (ggf. dessen Bevollmächtigter) und die Rechtsnachfolger.Ist der Betreuer entlassen ist dessen Verfügungsbefugnis weg. Egal ob er noch einen Betreuerausweis hat oder nicht.
Klar ist der Betreuerausweis zurückzuholen. Ggf. mit Zwangsgeldern. Aber irgendwann ist mal Schluss. Auch das 25. Zwangsgeld bringt ggf. den Betreuerausweis nicht zu den Akten, wenn der Betreuer nicht will.
Vielleicht ist der Betreuerausweis ja in Verlust geraten und kann deshalb gar nicht zurückgegeben werden.
Also: Vermerk in die Akten und Gut ist.
Denn: es gibt keinen guten Glauben an den Inhalt des Betreuerausweises.
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Wir hatten auch mal den Fall, dass ein Betreuer überall aus gesundheitlichen, psychischen Gründen entlassen wurde. Da kamen auch keine Rechnungslegungen und Ausweise. Was aber kam waren ärztliche Atteste. Somit haben wir keine Zwangsgelder festsetzen können. Als über Monate immer nur neue Atteste kamen, habe ich die jeweils neuen Betreuer angeschrieben, dass eben keine Handhabe seitens des Betreuungsgerichts mehr besteht, und dass sie, falls es Unregelmäßigkeiten bei der Übernahme gab, sich ggf. selbst (im Namen der Betroffenen) an den ehemaligen Betreuer wenden müssen. Zur Not Klage erheben.
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Vielleicht einen Betreuer für die Betreuerin bestellen?!
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