Befristete Rückauflassungsvormerkung nach Zeitablauf

  • Die Gemeinden lassen sich gerne Rückauflassungsvormerkungen für den Fall einräumen, dass ein Grundstück nicht binnen z. B. 5 Jahren bebaut wird. Die Eintragung erfolgt dann allerdings nicht unbedingt. Nun habe ich den Fall, dass eine entsprechende Eintragung nachträglich beantragt wird und die 5 Jahresfrist bereits seit geraumer Zeit abgelaufen ist. Ich finde es zumindest sehr ungewöhnlich und frage mich, ob ich dennoch einfach eintragen kann, da augenscheinlich eine dingliche Absicherung erfolgen soll.

  • Wird wohl so sein, dass das Grundstück tatsächlich nicht innerhalb der Frist bebaut wurde, der aufschiebend bedingte Rückübertragungsanspruch dadurch entstanden ist und sich die Gemeinde noch auf den letzten Drücker durch die Eintragung der Vormerkung vor anspruchsvereitelnden Verfügungen des Eigentümers schützen möchte

  • Wobei zur Eintragung der Vormerkung natürlich eine Bewilligung des Eigentümers erforderlich ist. Sofern eine solche vorliegt, könnte man m.E. aus den von 45 genannten Gründen eine Vormerkung eintragen.

  • Genauso lag es in diesem Fall; die Vormerkung war schon zum damaligen Zeitpunkt bewilligt und beantragt. Mir stellte sich jetzt die Frage, ob der Anspruch nach diesen Jahren noch gesichert werden kann, da er ja befristet war.

  • Warum befristet?

    Meiner Meinung nach handelt es sich hie rum eine aufschiebende Bedingung (Nicht-Bebauung binnen 5 Jahren). Die Bedingung ist offenbar eingetreten, sodass der Anspruch auf Rückauflassung seitdem besteht und entsprechend dinglich gesichert werden kann.

    Don't blink. Blink and you're dead. They are fast. Faster than you can believe. Don't turn your back. Don't look away. And don't blink. Good Luck. - The Doctor

  • Warum befristet?

    Meiner Meinung nach handelt es sich hie rum eine aufschiebende Bedingung (Nicht-Bebauung binnen 5 Jahren). Die Bedingung ist offenbar eingetreten, sodass der Anspruch auf Rückauflassung seitdem besteht und entsprechend dinglich gesichert werden kann.

    Genauso wird es sich verhalten und nun hat es einer gemerkt - mitgedacht hat was gebracht.

    :cup: Man sollte - wenigstens versuchen - stets bemüht zu sein. :schreiben

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!