Kosten Eintragung aufgrund Ersuchen

  • Mir liegt ein Ersuchen des Zivilrichters vor. Eingetragen werden soll ein Widerspruch nach § 899 BGB. Eingetragen habe ich den Widerspruch jetzt schon. Jetzt frage ich mich aber, wem ich die Kosten auferlege. Auf der einen Seite ist die Verfügungsklägerin, zu deren Gunsten der Widerspruch eingetragen wurde und auf der anderen Seite ist die Verfügungsbeklagte, die die Eigentümerin ist.

    Dass Kosten anfallen, habe ich schon rausgefunden und zwar 50 € gem. Nr. 14151 KV.
    Ersuchen sind grundsätzlich zwar kostenfrei, mit der Ausnahme des Ersuchens nach § 941 ZPO und um dieses Ersuchen handelt es sich hier. Vorbemerkung 1.4 zum GNotKG


    Könnt ihr mir helfen?

  • Ohne jetzt nachgelesen zu haben, ob wirklich Kosten angefordert werden müssen, aber wenn dem so ist, dann meines Erachtens nur vom Widerspruchsberechtigten.

    :cup: Man sollte - wenigstens versuchen - stets bemüht zu sein. :schreiben

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!