Veräußerung eines Erbbaugrundstückes

  • Hallo,

    ist bei einer betreuungsrechtlichen Genehmigung zur Veräußerung eines Erbbaugrundstückes etwas Besonderes zu beachten ?

  • Hallo,

    ist bei einer betreuungsrechtlichen Genehmigung zur Veräußerung eines Erbbaugrundstückes etwas Besonderes zu beachten ?

    Nein, aus dem Gutachten ergibt sich der Verkehrswert, der auch die restliche Laufzeit berücksichtigt. Gehe wie bei einem normalen Grundstücksverkauf vor.
    Der Betreuer tut allerdings gut daran, sich vorher mit dem Grundstückseigentümer in Verbindung zu setzen um zu erfahren, unter welchen Bedingungen einem Verkauf zugestimmt wird.

  • Wenn ich den Sachverhalt richtig deute, soll nicht das Erbbaurecht, sondern das Erbbaugrundstück veräußert werden. Es geht also nicht um den Wert des Erbbaurechts, sondern um den Wert des Erbbaugrundstücks, der auch durch die Restdauer des Erbbaurechts und die Höhe der aufgrund des Erbbaurechts erzielten Einnahmen bestimmt wird.

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