Liebe Kolleg/innen,
bei Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses wurde übersehen, dass die anzukreuzenden Felder auf Seite 2 des Vordrucksatzes oben "()Pfändungs ()und ()Überweisungsbeschluss" nicht ausgefüllt waren. Ansonsten ist der Vordruck aber vollständig ausgefüllt, enthält also vor allem auf Seite 3 des Vordrucksatzes den Pfändungsausspruch und auf Seite 8 des Vordrucksatzes Arrestatorium und Inhibitorium sowie die Überweisung zur Einziehung. Es fehlt hier m.E. also lediglich die Überschrift über dem an sich alle notwendigen Angaben enthaltenden Beschluss.
Die Drittschuldnerin erkennt den Beschluss nach Mitteilung des Gläubigers aber nicht an, da die entsprechenden Kreuze fehlen. Was nun? Mitteilung an die Drittschuldnerin, dass das Fehlen dieser Kreuze keine Auswirkungen auf die Wirksamkeit der Pfändung hat oder Berichtigung des Beschlusses und Neuzustellung oder ist sogar ein gänzlich neuer PfÜB erforderlich?
Vielen Dank für die Mithilfe.
Viele Grüße
das Krümelchen