Bei mir läuft eine Nachlasspflegschaft, die im Grunde genommen nur dazu dient ein Taschengeldkonto aufzulösen. Ein ganz einfacher Fall.
Jetzt wollte ich gerade die Gerichtskosten dem Nachlasspfleger in Rechnung stellen.
Meine Vorgängerin hat pauschal bei Beträgen von unter 2000€ immer 15,00 € berechnet. Wie sie darauf kommt, ist mir allerdings unklar. Die Gebühr müsste doch die Nr. 12312 KV GNotKG sein, oder? Das wäre dann eine 0,5 Gebühr aus dem Wert (Tabelle A, §64 GnotKG). Eine Jahresgebühr nach Nr. 12311 kommt bei mir ja nicht in Betracht, da es sich um eine "Einzelmaßnahme " handelt.
Ich bin mir jetzt allerdings total unsicher, ob ich etwas übersehe, weil meine Vorgängerin und andere hier im Haus immer diese 15,00 € angesetzt haben.
Könnt ihr mir helfen?
Liebe Grüße