Berücksichtigung einer streitigen Zahlungsverpflichtung

  • Hallo, brauche kurz Unterstützung.

    Der Antragsteller beantragt wegen einer streitigen monatlichen Zahlungsverpflichtung Beratungshilfe.
    Der Zahlungsverpflichtung kommt er zur Zeit (da streitig) nicht nach.
    Kann ich diese Zahlungsverpflichtung trotzdem von seinem Einkommen abziehen, obwohl er zur Zeit nicht zahlt?
    Ich meine nicht.

    Vielen Dank

    Ron

  • Nein, da ihm das Geld ja zur Verfügung steht.

    Don't blink. Blink and you're dead. They are fast. Faster than you can believe. Don't turn your back. Don't look away. And don't blink. Good Luck. - The Doctor

  • Hallo, brauche kurz Unterstützung. Der Antragsteller beantragt wegen einer streitigen monatlichen Zahlungsverpflichtung Beratungshilfe. Der Zahlungsverpflichtung kommt er zur Zeit (da streitig) nicht nach. Kann ich diese Zahlungsverpflichtung trotzdem von seinem Einkommen abziehen, obwohl er zur Zeit nicht zahlt? Ich meine nicht. Vielen Dank Ron


    Natürlich nicht!

    Nur Zahlungsverpflichtungen, die tatsächlich erfüllt werden, sind abzugsfähig.

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