Nichtanmeldung von Forderungen in Zwangsvollstreckung (Grundsteuer)

  • Guten Tag,
    wir haben hier einen Fall vorliegen, in dem die Gemeinde 3 Jahre nach der Zwangsversteigerung eines EFH (September 2014) jetzt
    im Dezember 2017 noch schnell einen Duldungsbescheid beim Erwerber einleiten und durchführen lassen will, weil der Vorbesitzer in 2012, 2013 und 2014 keine Grundsteuer gezahlt hat (548,71€). Laut §12 GStG ist der Fall klar, aber die Gemeinde hat offensichtlich ihre Vollstreckung bis 2014 nicht ernsthaft voran getrieben und ihre Forderung 2014 auch beim Amtsgericht nicht angemeldet. Das gibt sie auch offen zu. Somit ist aus den Zwangsversteigerungserlösen, die ja als erstes bedient hätten werden müssen, auch nichts an die Kommune geflossen. Das die neuen Eigentümer nun verärgert sind und maximal gewillt sind für 2014 zu zahlen, ist verständlich, was meint ihr?

  • Ja, aber wenn die Gemeinde die Möglichkeit gehabt hat, sich die Forderung ordnungsgemäß zu holen, warum soll dann der nächste dafür aufkommen. Im Normalfall ist es richtig aber hat die Gemeinde ihr Recht auf Zahlung nicht verwirkt, wenn sie im Vorfeld nicht tätig geworden ist ?

  • Nein.
    Aber uU erreicht ihr ja ein anderslautendes Urteil. Die Prozess- und Anwaltskosten dürften die 5xx Euro aber wohl deutlich übersteigen.

    Bei mehreren Schuldnern für eine Leistung kann sich der Gl aussuchen, vom wem er es verlangt. Es kann natürlich eine gegenseitige Ausgleichspflicht im Innenverhältnis geben, was, wiederum natürlich, den Gläubiger aber nicht juckt.

    Da wäre eher die Frage, wie weit die Haftung des Erstehers zurückreicht. Aber du sagtest ja, dass das geklärt wäre.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Zitat

    ....Laut §12 GStG ist der Fall klar

    ist er nicht.
    Gemäß § 11 Abs. 2 (persönliche Haftung) haftet der Erwerber im Vollstreckungsverfahren (hier:ZV) nicht für die Grundsteuer 2012-2014.

    Die dingliche Haftung greift erst ab Zuschlag (lastenfreier Erwerb) , somit kann allenfalls für den Restanteil 2014 ein Duldungsbescheid ergehen

    Es gibt wichtigen und unwichtigen Aktenstaub.

  • Zitat

    M.E. hat die Gemeinde für die Jahre 2012 und 2013 Pech. Vom Ersteher kann sie die Grundsteuer nicht fordern, § 52 Abs. 1 ZVG, § 56 ZVG.

    Das hatte das Bundesverwaltungsgericht auch so klargestellt - Urteil vom 7.9.1984, 8 C 30.82 (BVerwG 70, 91). Leitsatz:

    "Ein in der Zwangsversteigerung erworbenes Grundstück haftet nicht dinglich für einen vor dem Zuschlag entstandenen Anspruch der Gemeinde auf höhere Grundsteuer, den die Gemeinde zum Versteigerungstermin nicht angemeldet hat und möglicherweise auch nicht anmelden konnte, weil das Finanzamt bis zu diesem Zeitpunkt den höheren Grundsteuermeßbetrag noch nicht festgesetzt hatte."

    Aus den Entscheidungsgründen:

    "Nach § 52 Abs. 1 Satz 1 ZVG bleiben in der Zwangsversteigerung dingliche Rechte nur insoweit bestehen, als sie bei der Feststellung des geringsten Gebots zu berücksichtigen (vgl. § 45 Abs. 1 ZVG) und berücksichtigt worden sind. Diese Voraussetzungen sind für die hier streitige öffentliche Last nicht erfüllt."

    Wer nicht anmeldet, hat Pech.
    Die unter #6 zitierte Entscheidung des OVG Bautzen verstehe ich nicht.

  • Wer nicht anmeldet, hat Pech.

    Genauso ist es.

    Zitat


    Die unter #6 zitierte Entscheidung des OVG Bautzen ...

    ... hat mit dem Ausgangsfall nichts zu tun. Im entschiedenen Fall war der Begründung nach darüber zu befinden, ob ein Duldungsbescheid auch bzgl. öffentlicher Lasten, die zeitlich nicht mehr unter § 10 I Nr. 3 ZVG fallen, erlassen werden kann. Dies hat das Gericht völlig zutreffend unter Hinweis auf Rangklasse 7 bejaht.
    Was im Ausgangsfall hinzukommt und die Sachlage völlig verändert, ist die zwischenzeitliche Zuschlagserteilung.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!