Hallo,
ich habe kürzlich tolle Akten geerbt. In der Vergangenheit wurde bei uns (leider ) in SGB - Sachen für jeden Widerspruch BerH bewilligt obwohl die Angelegenheit oft dieselbe war, nur unterschiedliche Zeiträume betraf.
Ich bin der Meinung, dass es nicht auf die Anzahl der erteilten Scheine ankommt, sondern rein nach dem RVG die Angelegenheit zählt. Für eine Angelegenheit nur einmal Gebühren.
Wollte dies im Schreiben an die Anwälte mit bereits eventuell vorhanden Entscheidungen untermauern, werde aber nicht fündig. Mehrere Anträge nur eine Angelegenheit findet man ja zu Hauf. Aber nicht, wenn bereits mehrfach bewilligt wurde, was dann mit der Vergütung ist.
Hat jemand Fundstellen für mich??? Vielen Dank im Voraus