Moin,
ich hab einen Antrag auf Festsetzung von Vollstreckungskosten. Vollstreckungstitel ist eine notarielle Urkunde (Kaufvertrag), in der sich der Schuldner der Zwangsvollstreckung in sein gesamtes Vermögen unterworfen hat. Der Antrag ging zur Stellungnahme.
Die Gegenseite beantragt nun den KFA zurückzuweisen. Vorgelegt wurde eine Klageschrift aus der hervor geht, dass der Schuldner die andere Partei auf Rückübertragung und Rückzahlung verklagt und den oben genannten Vollstreckungstitel angefochten hat. Das Verfahren läuft jetzt vor dem Landgericht.
Die Klageerhebung und die etwaige Anfechtung hindert mich doch nicht, die angefallenen Vollstreckungskosten festzusetzen oder? Oder könnte die etwaige Entscheidung des LG was daran ändern?
MFG