Adressensuche Ausland

  • Ich habe manchmal folgendes Problem bei der Erbenermittlung in Deutschland bzw im Ausland:

    Man erhält von den Beteiligten entweder keine Adressdaten oder aber Adressdaten, wo die Zielperson schon seit Jahren nicht mehr wohnt, vielmehr laut Meldebehörde unbekannt verzogen ist.

    Wie geht ihr da weiter vor? Gibt es vielleicht einen kostenpflichtigen professionellen "Suchdienst"?

    Einmal editiert, zuletzt von qwe (12. Dezember 2017 um 20:32)

  • http://www.hoernerbank.de

    Da wird dir geholfen. Frag nach „TL“...

    ;)

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

    Nachlass-Kanzlei / Büro für gerichtliche Pflegschaften / Nachlasspflegschaften, Nachlassverwaltungen, Testamentsvollstreckungen, Nachlassbetreuungen /
    Nachlasspfleger Thomas Lauk - http://www.thomaslauk.de

  • Einfache Urkundenbeschaffung oder Adressermittlung ist immer ein Sonderfall, bei dem im Einzelfall ggf. eine pauschale Gebühr oder Stundenhonorar vereinbart werden muss.

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  • Bei "unbekannt verzogen" kannst du als Gericht (fast) nichts mehr machen. Außer
    - bei Ausländern mit der letzten bekannten Anschrift beim Konsulat nachfragen. Die müssen zwar nichts wissen, ist aber zumindest ein Versuch.
    - bei Deutschen über die Online-Einwohnermeldeamtsauskunft (die ja bis auf Rheinland-Pfalz bundesweit zur Verfügung steht) nach den Passdaten gucken. Wenn der abgelaufen ist und verlängert wird, müssen die sich ja irgendwo melden. Ist es eine neue Adresse, wird diese der alten Stadt mitgeteilt. Wenn du also siehst, dass der Ausweis am 20.12.2017 abläuft, würde ich mal die Akte auf 15.01. oder 01.02.2018 legen und nochmal nachsehen. Ev gibt es dann eine neue Anschrift.

    Davon abgesehen gibt es in Wikipedia einen Artikel zum Meldewesen in verschiedenen Staaten (überwiegend Europa, aber nicht alle, und USA meine ich). Ich hatte auch schon mit Anfragen im Ausland Erfolg.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Bei "unbekannt verzogen" kannst du als Gericht (fast) nichts mehr machen. Außer
    - bei Ausländern mit der letzten bekannten Anschrift beim Konsulat nachfragen. Die müssen zwar nichts wissen, ist aber zumindest ein Versuch.
    - bei Deutschen über die Online-Einwohnermeldeamtsauskunft (die ja bis auf Rheinland-Pfalz bundesweit zur Verfügung steht) ....


    ...allerdings nicht den Gerichten (zumindest im hiesigen Bundesland)


  • ...bei Deutschen über die Online-Einwohnermeldeamtsauskunft (die ja bis auf Rheinland-Pfalz bundesweit zur Verfügung steht) ....


    ...allerdings nicht den Gerichten (zumindest im hiesigen Bundesland)

    Echt? Wir haben die jetzt/demnächst. Hessenweit schon lange. Ich hätte gedacht, dass das flächendeckend eingeführt wird, da auch die Software abgestimmt wurde (weswegen Rheinland-Pfalz noch nicht geht, die hängen wohl etwas nach). Ich würde da nochmal bei der Verwaltung nachfragen.

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    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • ...
    Aber aktuell ist es ein überschuldeter Nachlass ....

    In solchen Fällen gehe ich mit meinen Ermittlungen nicht über eine einfache EMA-(bzw. Meldeportal)Anfrage und eine einmalige Nachfrage bei anderen Beteiligten hinaus. Komme ich damit nicht weiter, lege ich die Akte weg. Erst recht, wenn der Erbe im Ausland wohnt.

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