E räumt A an dem Grundstück das persönliche nicht vererbliche und nicht übertragbare Vorkaufsrecht bei Wegfall von A ersatzweise für B ein. Es wird bewilligt und beantragt das Vorkaufsrecht für A bei Wegfall ersatzweise für B einzutragen.
Ist dies mit einem Recht sicherbar oder müssten es nicht 2 Rechte sein, für B aufschiebend bedingt, wobei der Wegfall dann noch konkretisiert werden müsste?