Guten Morgen
Ich wollte nur einmal nachfragen, wie Ihr es regelmäßig handhabt, wenn der Schuldner eine offensichtlich unbegründete Erinnerung einlegt/ einen offensichtlich unbegründeten Antrag stellt.
Wir weisen die Schuldner schriftlich darauf hin, dass eine Begründetheit nicht vorliegt und bitten gleichzeitig um Rücknahme der Erinnerung/des Antrags.
Oftmals passiert dann jedoch nichts.
Hört Ihr in einem solchen Fall dann noch den Gläubiger an oder wird direkt entschieden?
Bei einer Nichtabhilfe wird der Gläubiger ja dann indirekt durch den Nichtabhilfebeschluss mit Erinnerungsübersendung angehört, bei der Zurückweisung ja eben nicht.. Dabei weiß ich auch ohne Gläubigeranhörung, dass der Antrag eindeutig unbegründet ist (weil z.b. materiell-rechtliche Einwendungen geltend gemacht werden). Das ist dann doch nur unnötige Arbeit und die Entscheidung verzögert sich erneut..
Bin gespannt auf Eure Antworten.