Zustellung einstw Ausland

  • Vllt könnt ihr uns helfen. Wir haben eine einstw. VFg die nach den Niederlanden zugestellt werden muss. A´st - Vertr. hat Antrag auf Zustellung v A w gestellt.

    936 i. V. m. 922 II ZPO verweist auf 183 ZPO. Zöller 183 ZPO Rd Nr. 1 e verweist auf Art . 15 EUZustVO, wonach eine Parteizustellung zulässig wäre. Wir sind jetzt ratlos.

    Erfolgt die Zustellung nun im Pateibetrieb gem. Art. 15

    oder

    mit Beschluss vom Richter der die Zustellung v A w anordnet v A w mit Einschreiben / intern. Rückschein mit Hinweis auf die Verweigerung der Annahme ??

    m f g

    wulfgerd

  • Die Antragstellervertreter stellen eigentlich immer den Antrag auf Zustellung von Amts wegen. Das bedeutet ja aber nicht, dass man dem nachkommen muss. In meinen/unseren EV steht immer "Die Zustellung wird dem Antragsteller aufgegeben" und damit ist es gut. Das kann man auch nachschieben.

    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

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