Hallo und guten Abend,
gibt es die Möglichkeit seitens eines Gerichts einen Zwangshaftbeschluss ohne Zwangsgeld zu bekommen (§ 888 ZPO)?
Unser Schuldner zahlt keinen Unterhalt und lebt regelmäßig in der Türkei. Er kommt aber auch immer mal nach Deutschland, so dass ich ihn gern direkt am Flughafen festnehmen lassen würde. Der Zwangsgeldbeschluss macht wenig Sinn, da der GVZ den Schuldner nicht antrifft.
Ich habe im Familienrecht einen Zwangsgeldbeschluss ohne Haft gesehen. Wir mussten den Haftantrag noch einmal extra stellen. Gibt es das auch gleich kombiniert?
Danke vorab.
Liane