Guten Morgen,
nach Durchstöbern mit der Suchfunktion und diversen Kommentaren, HRP,... bin ich leider noch nicht schlauer.
Die Führungsaufsicht ruht, wenn d. Verurteilte flüchtig oder aber aufgrund behördlicher Anordnung in Haft ist.
Hier ist nun die Frage aufgetaucht, ob die FA auch dann ruht, wenn d. VU abgeschoben / in das Heimatland rückgeführt wurde.
M.E. ist d. VU durch die Abschiebung nicht flüchtig, da nicht freiwillig ausgereist, sondern mit Begleitung von Bundespolizei rückgeführt.
Die FA-Stelle sieht das anders und lässt die FA seit dem Tag der Abschiebung ruhen.
Wie wird das bei euch gehandhabt?
Vielen lieben Dank