Nach Erteilung des Erbscheins doch ein Hof vorhanden

  • Folgendes Problem:

    Ich habe nach gesetzlicher Erbfolge einen Erbschein erteilt, es lag alles vor etc.

    Jetzt bekomme ich eine Anfrage von Altenteilern, wer denn Erbe ist und es stellt sich raus, dass ein Hof gemäß Höfeordnung vorhanden ist.

    Was mache ich jetzt?
    Ich bin der Meinung, dass mein Erbschein eigentlich einzuziehen ist und das Landwirtschaftsgericht zuständig ist,
    leider finde ich das nicht, vielleicht gucke ich auch mal wieder an der falschen Stelle.

    Kann mir jemand helfen?

    Dankeschön

  • Wenn tatsächliche die sachliche Zuständigkeit des Landwirtschaftsgerichtes besteht, bin ich der Meinung, ist der Erbschein einzuziehen. In der Literatur habe ich auf die Schnelle nichts konkretes dazu gefunden, würde es mir aber wie folgt herleiten:

    Grundsätzlich regelt § 2 Abs. 3 FamFG bei örtlicher Unzuständigkeit, dass gerichtliche Handlungen hiervon nicht unwirksam werden. Bahrenfuß vertritt jedoch die (meine Unterstützung findende) Meinung, dass in diesem Falle vom unzuständigen Gericht erteilte Erbscheine von diesem gleichwohl einzuziehen sind (Bahrenfuß/Schaal, FamFG, 3. Aufl. 2017, § 343 Rn. 69). Grund sei die Gefahr, dass örtlich eigentlich zuständige Gericht in Unkenntnis einen -evtl. anderslautenden- Erbschein erlassen könnte, weshalb hier ein schwerwiegender formaler Mangel zu sehen sei.

    Meines Erachtens dürften diese Ausführungen erst recht auf die sachliche Zuständigkeit zu übertragen sein.

  • :daumenrau
    Und örtlich zuständig ist das Gericht, in dessen Bezirk die Hofstelle liegt (§ 10 LwVerfG), falls der Hof nicht mit dem letzten gewöhnlichen Aufenthalt übereinstimmt.

    Hatte so einen Fall auch schon; in dem Anhörungsanschreiben zur beabsichtigten Einziehung habe ich auch vorsorglich auf ein mögliches Feststellungsverfahren nach § 11 I a HöfeVfO hingewiesen, falls es sich trotz eingetragenem Hofvermerk tatsächlich nicht mehr um einen Hof im Sinne der Höfeordnung handeln sollte... kann man u.U. durch Einsicht in das Bestandsverzeichnis sehen.

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