Als Eigentümerin eines Grundstücks ist eine GmbH & Co KG. eingetragen.
Aus einer jetzt eingegangenen Mitteilung der Justizkasse ist ersichtlich, dass Kostenniederschlagung erfolgte, weil die Kostenschuldnerin im HR gelöscht wurde.
Ich habe eben mal ins HR geschaut: Bei der KG wurde im Juni 2017 v. A. w. eingetragen, dass die Firma erloschen ist. Die Komplementär-GmbH ist im Juli gem. § 394 FamFG wegen Vermögenslosigkeit gelöscht worden.
Muss ich als Grundbuchamt irgendetwas veranlassen (so Richtung Nachtragsliquidation o. ä.) oder einfach nichts tun und abwarten, ob ggf. mal irgendwann einer der Grundschuldgläubiger in dieser Richtung tätig wird?