gelöschte GmbH & Co KG als Eigentümerin

  • Als Eigentümerin eines Grundstücks ist eine GmbH & Co KG. eingetragen.
    Aus einer jetzt eingegangenen Mitteilung der Justizkasse ist ersichtlich, dass Kostenniederschlagung erfolgte, weil die Kostenschuldnerin im HR gelöscht wurde.
    Ich habe eben mal ins HR geschaut: Bei der KG wurde im Juni 2017 v. A. w. eingetragen, dass die Firma erloschen ist. Die Komplementär-GmbH ist im Juli gem. § 394 FamFG wegen Vermögenslosigkeit gelöscht worden.

    Muss ich als Grundbuchamt irgendetwas veranlassen (so Richtung Nachtragsliquidation o. ä.) oder einfach nichts tun und abwarten, ob ggf. mal irgendwann einer der Grundschuldgläubiger in dieser Richtung tätig wird?

  • Die Eintragung im Handelsregister wirkt nur deklaratorisch. Bis zur vollständigen Auseinandersetzung des Gesellschaftsvermögens besteht die Eigentümerin als Abwicklungsgesellschaft fort. ich würde einen Grundbuchauszug an das Handelsregister übersenden ("Zur Kenntnisnahme und weiteren Veranlassung").

  • Bei HRA ist die Liquidation nicht beendet. Diese lebt ebenso wie die alten Liquidatoren (soweit nichts anderes im Gesellschaftsvertrag geregelt, alle Gesellschafter) wieder auf.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!