Eintragung Gesamtgrundschuld

  • Ich habe eine Vertretungsakte vorliegen. Verkauft wird ein Grundstück (eingetragen in GB "A) und 2/8 Miteigentumsanteil an einem Grundstück (eingetragen im GB "B"). Betreffs GB "B" verbleibt dem Verkäufer ein 4/8 Anteil und zwei weiteren Eigentümern je 1/8 Anteil. Gleichzeitig wird die Eintragung einer Gesamtgrundschuld bewilligt und -antragt. Belastungsgegenstand laut GS-Bestellungsurkunde ist sowohl das im GB "A" gebuchte Grundstück als auch das gesamte im Grundbuch "B" genannte Grundstück. Es erging eine gerichtliche Zwischenverfügung, in welcher mitgeteilt wurde, dass auch künftig der 2/8 MEA nicht belastet werden kann, da das im GB "B" genannte Grundstück insgesamt als Belastungsgegenstand genannt wurde. Es wurde dem Notar anheim gestellt mittels Schreibfehlerberichtigung (wenn eine solche vorliegt) den Belastungsgegenstand zu berichtigen. Selbiges wurde seitens des Notars vorgenommen und gleichzeitig der Antrag gestellt, nur das GB "A" mit der Grundschuld zu belasten, der Antrag auf Eintragung der Grundschuld betreffs GB "B" wird nach Eigentumsumschreibung gestellt. Nun soll das Eigentum umgeschrieben und es soll auch auf dem GB "B" die Grundschuld eingetragen werden.
    Ich sehe es doch richtig, dass es sich hierbei um eine Einbeziehung in die Mithaft handelt, oder?

  • Ja tatsächlich Schreibfehlerberichtigung. In der GS-Urkunde wurde die Ergänzung dahingehend vorgenommen, dass das in GB "B" gebuchte Grundstück zu insgesamt 2/8 Miteigentumsanteil an dem Flurstück ...... versehen mit "Schreibfehler berichtigt" Unterschrift und Dienstsiegel des Notars (wie seitens des Kollegen anheim gestellt).

    Würdest du denn die Schreibfehlerberichtigung durchgehen lassen (ohne dem Kollegen in den Rücken zu fallen) und die Grundschuld eintragen?

    Kann ich den Mithafttext so formulieren: GS über ......, Zinsen, Nebenleistung. Gemäß Bewilligung vom ...... (URNr. .....) eingetragen im GB von "A" am
    und aufgrund Einbeziehung in die Mithaft hier eingetragen am .........

  • GS über ......, Zinsen, Nebenleistung. Gemäß Bewilligung vom ...... (URNr. .....), eingetragen am ........., Mithaft: Blatt A

    Wie sonst bei der Ersteintragung einer Grundschuld. Was es hinsichtlich dieser Blattstelle ja auch ist. Und unter Angabe der Mithaftstelle

  • Ich habe einen Antrag nebst entsprechender Bewilligung auf Eintragung einer Gesamtgrundschuld vorliegen.
    Eines der zu belastenden Grundstücke steht überhaupt nicht im Eigentum des Bewilligenden.

    Kann man in diesen Fällen eine Berichtigung der Bewilligung mit Zwischenverfügung aufgeben?

  • In der Urkunde steht vermutlich, daß Teilvollzug möglich ist und daß das Grundpfandrecht bereits mit der Eintragung an einer der Mithaftstellen entstehen soll. Dann würde eine Antragsrücknahme hinsichtlich der weiteren Mithaftstelle genügen.

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