Hallo Zusammen,
Ich muss zugeben ich bin kein Rechtspfleger aber Eigentümer einer Immobilie und deshalb natürlich ein Interessent für den Bereich.
Ich habe folgende Frage an die Experten bevor ich damit an meinen Notar oder das Grundbuchamt heran trete.
In dem von mir erworbenen Objekt waren vorher in Abteilung III eine Unmenge an Rechten eingetragen. Diese sind nun durchgestrichen weil ich die Belastungen nicht übernommen habe aber ich habe selbst eine kleinere Belastung in die Abteilung 3 eintragen lassen da ich das Objekt nicht vollständig aus Eigenkapital erwerben konnte.
Im Notarvertrag habe ich extra Wert auf die Löschung dieser nicht übernommenen Belastungen gelegt. Ich habe nun einen Grundbuch das aus einer Unmenge von Seiten besteht mit lauter durchgestrichenen Rechten. Habe ich eine Möglichkeit durch Antrag das alles entfernen zu lassen also z.b. für Abteilung 1 bis 3 neue Grundblätter zu erhalten.
Lieben Gruß
Fly87